Schiessclub Graf von Stauffenberg e.V.
Der Schiessclub Graf von Stauffenberg e.V. betreibt den Kugel-Schießstand in Amerdingen auf der Riesalb.
20231008_12:00 Gaumeisterschaft Trapp und Skeet: Meldeschluss 15.11. bei Dieter Czasny.
Der folgende Text richtet sich exklusiv und ausschließlich an unsere Mitglieder und schildert die Umsrände um die Schließung unserer Schießanlage chronologisch.
20230928_20:00 Mitgliederversammlung: einstimmiger Beschluss: die Lösung ohne Dach wird nicht weiter verfolgt. Für eine Lösung mit Beton-Fertigplatten, die direkt auf die Mauern gelegt wird, wird ein Angebot eingeholt.
20231019_12:00 Alternative wird untersucht: Das Dach hoch genug anheben, so dass kein Beschuss der Untergurte mehr möglich ist.
20231017_18:00 Erstes Arbeitstreffen zwischen dem Landratsamt Donau-Ries, Abteilung FB 41 – Immissionsschutzrecht und dem Schießclub zur Vorbereitung des Neuantrages nach der 4. Bundesimissionschutzverordnung Ziffer 10.18. Die Öffnung der Anlage bedarf dieses Neuantrages nach neustem geltenden Recht (kein Bestandsschutz) mit Lärmgutachten (zuerst in Simulation und später als Messung), Betrachtung der schädlichen Stoffe, die in die Umwelt gebracht werden könnten, Gewässerschutz usw usw usw. Ebenfalls beachtet werden muss: "Vorbelastung, insb. zur Vorbelastung zu den Fremdgeräuschen nach Nr. 2.4 und A 3 TA Lärm". Hier muss der Lärm des Wurfscheibenstandes mit berücksichtigt werden, mit ev. Auswirkungen auch auf diesen! Erster Schritt wird wohl die Beauftragung eines Lärmgutachtens (vorerst in Simulation) sein. Dauer ca. 3 Montate. Danach folgt das Verfahren, Dauer 7 - 9 Monate (nach Behördenschätzung). In diesem Zusammenhang suchen wir ein mit dieser Sache vertrautes Architektenbüro zur Unterstützung und Abwicklung.
20231010_10:11 Jahreshauptversammlung 28.10.23 17:00 mit Bericht zum Sachstand und weiteren Vorgehen, Einladung kommt fristgerecht.
20231010_10:10 Die Planung, den Schießstand in Zukunft als offenen Schießstand zu betreiben, ist vom Sachverständigen vorgebracht worden. Planungen hierzu laufen federführend beim Imissionsschutzamt. Lärm-Gutachten usw. werden benötigt, eine Liste mit notwendigen Punkten wird bearbeitet. Wir suchen noch ein Architekten-Büro, das uns in dieser Amts-Sache unterstützt.
20231004_13:50 Der Präsident des BJV, Ernst Weidenbusch, rief gerade an und teilte mit, dass er den Fördergeldantrag auf Zuschüsse aus der Jagdabgabe für den Schießstand Amerdingen nicht unterstützen werde. Zitat: "Sie brauchen sich keine Hoffnungen machen". Für mich doppelt bitter, da ich sehr viel Zeit und Mühe in den Antrag investiert habe. HH
20231002_09:00 Genau 3 Wochen liegt unser Antrag auf Fördergelder beim BJV. Heute gab es ein Telefonat mit Herrn Weidenbusch, der zusagte, sich den Antrag anzuschauen.
20230921_14:00 Vierzig Jahre war es kein Thema, nun auf einmal ist es eins: die Balken "Unterzüge" weisen Beschuss auf, Geschoßsplitter können das Dach durchschlagen. Der Gutachter schlägt vor, das Dach abzureißen und den Stand als "offene Anlage" zu betreiben. Der Waffenbehörde wurde das mitgeteilt, derzeit läuft die Evaluierung, wie das imissionsrechtliche Verfahren aussehen könnte. Lärmbelästigung: eingeschränkte Schießzeiten? Natürlich möchte das Schützenmeisteramt eine belastbare Aussage haben: wir fürchten, dass in vier Jahren der nächste Gutachter kommt und meint: "ohne Dach kann die Anlage nicht betreiben werden".
20230911_09:00 Antrag auf Fördergelder für erste Renovierungsaufgaben (Elektrische Anlage, ...) ist zum BJV gesendet worden. Bisher hörten wir von etlichen Jägern (bundesweit) Enttäuschung nach dem Lesen der BJV-Pressemitteilung zu Amerdingen: "maximale Distanzierung". Hoffentlich setzt sich das nicht bei dem Thema Fördergelder fort.
20230901_09:30 Treffen Landratsamt (Waffenbehörde, Baubehörde und Imissionsbehörde), Schießstandsachverständiger und Schützenmeisteramt mit dem Ergebnis: weitere vorübergehende Einstellung des Schießbetriebes aufgrund eines Sanierungsstaues. Maßnahmen werden in Absprache weiter detailliert und geplant. Fördergelder werden Beantragt. Nach technischer Umsetzung erfolgt neue Prüfung der Wiederinbetriebnahme. Zeithorizont: nicht in diesem Jagdjahr.
20230825_11:00 Die Schießanlage Graf Stauffenberg ist seit 1984 in Betrieb und wird betrieben vom Schießclub Graf von Stauffenberg mit 482 Mitgliedern. Die Anlage richtet sich überwiegend an die Jägerschaft in ganz Bayern und Teilen von Baden-Württemberg. Aufgrund der langjährigen Nutzung und sich ändernder Vorschriften (Lüftungsleistung) sind Anpassungen notwendig, die im Sachverständigengutachten über mehrere Jahre angemahnt wurden und denen jetzt durch einen komplett neuen, voll besetzten Vorstand des Schießclubs seit Oktober letzten Jahres mit großen Engagement nachgegangen wird. In dem Gutachten von 2019 und dem im Entwurf vorgelegten Gutachten 2023 sind die Arbeiten aufgeführt und die Empfehlungen mit Fristen hinterlegt. Sowohl 2019 als auch im Entwurf von 2023 bestanden vom Gutachter keine Bedenken, den Schießbetrieb aufrechtzuerhalten. Für die bisher angemahnten Maßnahmen existiert vom Vorstand ein Projekt- und ein Finanzierungsplan zur Einwerbung von Fördergeldern aus der Jagdabgabe. Den bisher geplanten Maßnahmen stimmt der Vorstand auch vollumfänglich zu. Letzten Mittwoch (23.8.) erreichte den Vorstandvorsitzenden ein Anruf vom Landratsamt mit der Maßgabe, ab 13 Uhr den Schießbetrieb einzustellen, mit der Begründung der Gefährdung der äußeren Sicherheit durch Geschosse, die das Dach durchdringen könnten. Um 13 Uhr erfolgte die Schließung durch das Landratsamt. Dieser Mangel wurden in den letzten 40 Jahren, aber mindestens nachweislich in dem Gutachten von 2019 und dem Gutachtensentwurf von 2023 nicht aufgeführt. Mehrere Anfragen an das Landratsamt, eine schriftliche Begründung zu liefern, sind ergebnislos verlaufen. Lediglich mündlich wurde mitgeteilt, dass der letzte Gutachter sein Gutachten mündlich zurückgezogen hätte.
Die Forderung der absoluten Verkleidung der bestehenden Raumschießanlage mit vom Gesetz geforderten Hardox-Stahlplatten von 13 mm Dicke bedeutet eine Anbringung von 50 Tonnen Stahl, reiner Stahlwert 1 Millionen Euro. Diese Forderungen sind für den Verein nicht darstellbar. Aufgrund der Erkrankung des jetzigen Gutachters wurde mit dem Landratsamt vereinbart, kurzfristig einen neuen Termin mit einem neuen Gutachter zur Bewertung der technischen Sachlage einzuräumen.
20230825_11:00 Vom Landratsamt ist eine Stellungnahme an Pressevertreter herausgegeben worden, der sehr schön und geblümt unsere Situation darstellt. Diese Einschätzung teilt der Vorstand nicht, siehe den Kommentar vom 20230825_16:00, dort der letzte Absatz.
20230823_13:00 ACHTUNG:
Der Schießbetrieb auf dem Kugelstand in Amerdingen wurde durch das zuständige Landratsamt Donauwörth untersagt.
alter Text: obsolet:
Sie sind als Jäger oder Sportschütze eingeladen, an den Schießtagen Mittwoch und Samstag 14 bis 18 Uhr und Sonntag 14 bis 17 Uhr auf unserer Vereinsanlage zu schießen. Bitte schauen Sie in den Kalender, ob ein Hinweis auf "geschlossen" oder eine Veranstaltung/Meisterschaft steht. Wenn nicht, wenn leer, ist an o.g. Tagen offen.
Für den Kugelstand gilt ausschließlich der Kalender auf www.Schießclub-Graf-von-Stauffberg.de. Für die Wurfscheiben gilt der Kalender auf www.wurfscheiben-amerdingen.de.
Über den Stand:
Von der Dimensionierung wendet sich die Anlage an Jäger und Sportschützen, Großkaliberschützen. Der Stand ist ausgestattet mit in Summe acht Schienen, die einen extra breiten Scheibenwagen mit einer Spur von 70 cm laufen. Die Anlage ist von der Firma Reimer Johannsen. Damit ist auch der Transport der großen Holzscheibenrahmen gewährleistet und damit für alle DJV-Jagdscheiben geeignet.
Geschossen wird für Sportschützen nach der Schießordnung des BSSB und für Jäger nach der Schießordnung des BJV. Beide hängen aus.
Sobald eine Aufsicht vorhanden ist, kann geschossen werden. Die Schießkarten bzw. die Chips kann man direkt am Stand erwerben. Munition wird nicht am Stand verkauft.
Jäger und Schützen, die die Voraussetzungen zur Aufsicht erfüllen (z.B. durch Nachweis eines Aufsichtenlehrganges, s. §11 AWaffV), und vom Betreiber bestellt sind, können auch alleine auf dem Stand schießen (Vgl. §11 AWaffV Satz 3). In diesem Zusammenhang sei erwähnt: wir suchen immer Aufsichtspersonal!
Nach rechtzeitiger Absprache sind Gruppenengagements auch außerhalb dieser Zeiten realisierbar! Die Nutzung der Gaststätte ist möglich.
Bei Bedarf stehen einem auch erfahrene Fachleute
mit Rat und Tat zur Seite.